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Lizenzvereinbarung

Hinweis: Lesen Sie sorgsam die folgende rechtliche Vereinbarung (Vereinbarung) für die Lizenz der spezifizierten Software (Software) der IST GmbH Dresden (IST). Durch Installieren oder Benutzen der Software stimmen Sie (entweder als Einzelperson oder einzelne Einheit) zu, an diese Vereinbarung gebunden zu sein und an ihr teilzuhaben. Wenn Sie nicht allen Punkten der Vereinbarung zustimmen, installieren oder benutzen Sie die Software nicht. (Gegebenenfalls können Sie das Produkt gegen vollständige Rückerstattung des Kaufpreises zum Kaufort zurücksenden.)

1. Lizenz

In Abhängigkeit von der Bezahlung der entsprechenden Lizenzgebühren und abhängig von den Bedingungen dieser Vereinbarung garantiert Ihnen die IST hierbei ein nicht exklusives, nicht übertragbares Recht, eine Kopie der spezifizierten Version der Software und der zugehörigen Dokumentation (Dokumentation) zu nutzen. Sie dürfen eine Kopie der Software auf einen Computer, einer Workstation oder einem anderen elektronischen Gerät (im folgenden Arbeitsplatz), für das die Software entworfen wurde, installieren. Wenn die Software als eine Suite oder ein Paket mit mehr als einem spezifizierten Softwareprodukt lizenziert ist, wird diese Lizenz auf die spezifizierten Softwareprodukte angewandt, abhängig von etwaigen Einschränkungen und Nutzungsbedingungen, die in der entsprechenden Kaufvereinbarung festgelegt wurden und die für diese Softwareprodukte individuell gültig sind.
 
  a)  

Benutzung
Die Software ist als ein einzelnes Produkt lizenziert; sie darf nicht auf mehr als einem Arbeitsplatz oder von mehr als einem Benutzer zur gleichen Zeit benutzt werden, ausgenommen, wie hier in Abschnitt 1 dargelegt. Die Software wird auf einem Arbeitsplatz benutzt, wenn sie in den temporären Speicher dieses Arbeitsplatzes geladen wurde (z.B. Random Access Memory oder RAM) oder in den permanenten Speicherbereich dieses Arbeitsplatzes installiert wurde (z.B. Festplatte, CD-ROM oder ein anderes Speichermedium). Diese Lizenz autorisiert Sie, eine Kopie der Software ausschließlich für Sicherungs- oder Archivierungszwecke anzufertigen, vorausgesetzt, dass die von Ihnen angefertigte Kopie alle Eigentumsinformationen enthält.

 
b)

Server-Mode
Sie dürfen die Software auf einem Arbeitsplatz als einen Server (Server) innerhalb einer Multi-User oder Netzwerkumgebung (Server-Mode) nur benutzen, wenn eine solche Benutzung in der entsprechenden Kaufvereinbarung der Software zugelassen wurde. Es ist eine separate Lizenz für jeden Arbeitsplatz oder jede Sitzung erforderlich, die sich zu irgendeiner Zeit zum Server verbinden können, unabhängig davon, ob solche lizenzierten Arbeitsplätze oder Sitzungen konkurrierend mit der Software verbunden sind, auf sie zugreifen oder sie benutzen. Die Benutzung von Software oder Hardware, die die Anzahl der Arbeitsplätze oder Sitzungen reduzieren, indem sie direkt auf die Software zugreifen oder sie benutzen (z.B. Multiplexing oder Pooling durch Software oder Hardware) reduziert nicht die Anzahl der geforderten Lizenzen. Wenn die Anzahl der Arbeitsplätze oder Sitzungen, die sich zur Software verbinden können, die Anzahl der von Ihnen erworben Lizenzen überschreiten kann, dann müssen Sie einen akzeptablen Mechanismus benutzen, um sicherzustellen, dass Ihre Benutzung der Software nicht die Grenzen überschreitet, die für die von Ihnen erworbenen Lizenzen vorgegeben sind. Diese Lizenz erlaubt Ihnen, eine Kopie oder einen Download der Dokumentation für jeden Arbeitsplatz oder jede Sitzung, die lizenziert wurden, anzufertigen, vorausgesetzt, dass jede dieser Kopien alle Eigentumsinformationen der Dokumentation enthält.

 
c)

Mehrfachlizenzen
Wenn die Software mit den Mehrfachlizenzbedingungen, die in der entsprechenden Kaufvereinbarung enthalten sind, lizenziert ist, dürfen Sie so viele zusätzliche Kopien der Software anfertigen, auf einer Anzahl Arbeitsplätze benutzen und installieren, wie die Mehrfachlizenz dies zulässt. Sie müssen einen akzeptablen Mechanismus besitzen, der sicherstellt, dass die Anzahl der Arbeitsplätze, auf denen die Software installiert wurde, nicht die Anzahl der von Ihnen erworbenen Lizenzen übersteigt. Diese Lizenz erlaubt Ihnen, eine Kopie oder einen Download der Dokumentation für jede durch die Mehrfachlizenz zulässige zusätzliche Lizenz anzufertigen, vorausgesetzt, dass jede dieser Kopien alle Eigentumsinformationen der Dokumentation enthält.

 
d)

Evaluation
Die Software ist keine kostenlose Software. Sie sind hiermit berechtigt, die Software für Testzwecke kostenlos für eine Zeit von 30 Tagen zu benutzen, wobei ein eingeschränkter Funktionsumfang hingenommen werden muss. Wenn Sie die Software nach Ablauf der 30 Tage weiter benutzen, wird eine Lizenzgebühr gemäß der aktuellen Preisliste erforderlich. Die Benutzung der Software ohne Registrierung nach Ablauf der Testphase von 30 Tagen verstößt gegen deutsche und internationale Copyright-Gesetze.

2. Laufzeit der Lizenzvereinbarung

Diese Vereinbarung ist für eine unbegrenzte Dauer wirksam, es sei denn, dass eine der folgenden Bedingungen die Vereinbarung vorzeitig beendet. Diese Vereinbarung wird automatisch beendet, falls Sie irgendeine der Beschränkungen oder andere Anforderungen nicht einhalten, die hier beschrieben sind. Nach jeglicher Beendigung oder nach Ablauf dieser Vereinbarung müssen Sie alle Kopien der Software und der Dokumentation vernichten. Sie können diese Vereinbarung zu jedem beliebigen Zeitpunkt durch Vernichten aller Kopien und der Dokumentation beenden.

3. Updates

Sie sind berechtigt, Überarbeitungen (Revisions) und Upgrades (Wartungsreleases) zur Software herunterzuladen, wenn die IST sie über ihre Internetseite oder über andere Online-Dienste veröffentlicht. Nach unserem Ermessen können wir Upgrade-Gebühren für neue Releases verlangen, die signifikante Verbesserungen enthalten.

4. Rechte

Die Software ist geschützt durch deutsche Copyright-Gesetze und internationale Vertragsbestimmungen. Die IST und ihre Zulieferer besitzen und behalten sich alle Rechte, Titel und Interessen in und zur Software vor, einschließlich aller Copyrights, Patente, Geschäftsgeheimnisrechte, Warenzeichen und geistigen Eigentumsrechte daran. Diese Lizenz bzw. das Installieren oder Benutzen der Software überträgt an Sie keinen Rechtsanspruch auf das geistige Eigentum in der Software, und Sie erwerben keine Rechte an der Software, bis aud die, die ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgeschrieben sind. Alle Kopien der Software und der Dokumentation, die angefertigt wurden, müssen dieselben Eigentümerinformationen enthalten wie die, welche auf und in der Software und der Dokumentation erscheinen.

5. Einschränkungen

Sie dürfen die Software nicht vermieten, verleasen, verleihen oder weiterverkaufen. Sie dürfen nicht zulassen, dass Dritte Nutzen von der Benutzung oder Funktionalität der Software durch Timesharing, ein Dienstleistungsbüro oder andere Vereinbarungen haben, außer in dem Umfang, in dem solch eine Nutzung in der entsprechenden Kaufvereinbarung der Software festgelegt ist. Sie dürfen keines der Rechte, die Ihnen in dieser Vereinbarung zugesichert wurden, übertragen. Sie dürfen kein Reverse Engineering der Software durchführen, die Software nicht decompilieren oder disassemblieren, es sei denn, diese Restriktion ist durch ein entsprechendes Gesetz ausdrücklich verboten. Sie dürfen die Software, sowohl die Software im Ganzen als auch Teile davon, nicht modifizieren oder davon ableitende Arbeiten erzeugen, die auf ihr beruhen. Sie dürfen die Software oder die Dokumentation nicht kopieren, ausgenommen dies ist, wie im Abschnitt 1 oben beschrieben, ausdrücklich erlaubt. Sie dürfen weder Eigentumsinformationen noch Label von der Software entfernen. Alle Rechte, die hier nicht ausdrücklich festgelegt sind, sind der IST vorbehalten. Die IST behält sich das Recht vor, regelmäßig nach vorheriger Benachrichtigung Prüfungen durchzuführen, um die Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung zu prüfen.

6. Gewährleistung und Haftungsausschluss

  a)  

Eingeschränkte Garantie
Die IST garantiert, dass das Medium (z.B. die CD), das die Software enthält, für sechzig (60) Tage ab dem Datum der Originallieferung frei von Materialdefekten und Bearbeitungsfehlern ist.

 
b)

Rechtsmittel des Kunden
Die einzige Haftungsverpflichtung der IST und ihrer Zulieferer und Ihr ausschließliches Rechtsmittel, falls gegen die vorangegangene Garantie verstoßen wurde, besteht darin, dass die IST nach eigenem Ermessen entweder (i) den für die Lizenz bezahlte Gebühr zurückzahlt oder (ii) das defekte Software-Medium ersetzt. Sie müssen das defekte Medium mit einer Kopie Ihrer Rechnung auf Ihre Kosten an die IST zurücksenden. Diese eingeschränkte Garantie ist ungültig, wenn der Defekt durch einen Unfall, Missbrauch oder Fehlbenutzung verursacht wurde. Für jedes ersetzte Medium gilt die Garantie für die verbleibende Originalgarantiedauer.

 
c)

Garantieausschluss
Ausgenommen für die hier dargelegte eingeschränkte Garantie wird die Software geliefert, wie sie ist. Im größtmöglichen, durch anwendbares Recht gestaltetem Umfang schließt die IST entweder ausdrücklich oder indirekt alle Garantien aus, einschließlich, aber nicht beschränkt auf indirekte Mängelgewährleistungen, auf Tauglichkeit für bestimmte Zwecke und der Nichtverletzung hinsichtlich der Software und der begleitenden Dokumentation. Sie als Lizenznehmer übernehmen die Verantwortung für die Auswahl der Software, um Ihre beabsichtigten Ergebnisse zu erzielen, und die Verantwortung für die Installation, die Verwendung und die Ergebnisse, die Sie durch die Benutzung der Software erhalten. Ohne Einschränkung der vorangehenden Bestimmungen gibt die IST keine Garantie, dass die Software fehlerfrei ist oder oder frei von Abbrüchen oder anderen Fehlfunktionen oder anderem Versagen oder dass die Software Ihren Anforderungen entspricht. Einige Staaten und Gerichtsbarkeiten erlauben keine Beschränkungen auf indirekte Garantien; dann gilt die obige Beschränkung für Sie nicht. Die vorangehenden Bestimmungen sind durchsetzbar bis zum Höchstmaß, das die jeweiligen Gesetze zulassen.

7. Haftungsbeschränkung

Unter keinen Umständen und unter keiner Rechtsauffassung, ob bei unerlaubter Handlung, Vertrag oder in einem anderen Fall, haften die IST oder ihre Zulieferer Ihnen oder einer anderen Person für indirekte, spezielle, zufällige Schäden oder Folgeschäden jeglicher Art, einschließlich, aber uneingeschränkt für den Verlust des Goodwill, für Arbeitsausfall, für Computerfehler oder -fehlfunktion und für die Zerstörung jeglicher anderer Art oder Verluste. In keinem Fall wird die IST für irgendwelche Schäden über dem Wert des Listenpreises für eine Softwarelizenz haften, selbst, wenn die IST auf die Möglichkeit solcher Zerstörungen hingewiesen worden sein sollte. Diese Haftungsbeschränkung ist nicht wirksam für die Haftung bei Tod oder Körperverletzung in dem Umfang, wie die jeweils gültigen Gesetze eine solche Einschränkung verbieten. Weiterhin erlauben einige Staaten und Gerichtsbarkeiten nicht den Ausschluss oder die Beschränkung von Schadensersatz bei beiläufig entstandenen Schäden oder Folgeschäden, dann ist diese Einschränkung für Sie nicht wirksam. Die vorangehenden Bestimmungen sind im größtmöglichen, durch anwendbares Recht gestaltetem Umfang durchsetzbar.

8. High Risk Activities

Die Software ist nicht fehlertolerant und ist nicht entworfen oder vorgesehen für die Benutzung in Umgebungen mit erhöhtem Risiko, die eine fehlersichere Funktion erfordern. Dies gilt insbesondere für die Verwendung im Betrieb von Kernkraftwerken, in der Flugzeugnavigation oder -kommunikation, in der Flugverkehrskontrolle, im Betrieb von Waffensystemen, direkt lebenserhaltenden Maschinen oder jeglichen anderen Anwendungen, in welcher Softwarefehler direkt zu Tod oder Körperverletzung oder schweren Sachschäden führen können (als Kollektivbegriff: High Risk Activities).
Die IST schließt jede ausdrückliche oder stillschweigende Garantie für die Tauglichkeit für risikobehaftete Umgebungen ausdrücklich aus.

9. Sonstiges

Dieser Vereinbarung liegen ausschließlich die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zugrunde. Die Anwendung der Konvention der Vereinten Nationen zu Verträgen für den internationalen Warenverkauf ist ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Vereinbarung schreibt zusammen mit der entsprechenden Kaufvereinbarung alle Rechte für den Benutzer der Software fest und ist die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien. Diese Vereinbarungen löst alle anderen Absprachen bezüglich der Software und der Dokumentation ab. Diese Vereinbarung darf nicht geändert werden, ausgenommen durch einen schriftlichen Nachtrag, der durch einen ausreichend autorisierten Vertreter der IST ausgestellt wurde. Keine Bestimmung hiervon wird als verzichtbar erachtet, es sei denn, solch ein Verzicht erfolgt schriftlich und wurde von der IST oder von einem ausreichend autorisierten Vertreter der IST unterzeichnet. Falls irgendeine Bestimmung der Vereinbarung ungültig sein sollte, behält der Rest der Vereinbarung weiterhin volle Gültigkeit und Wirksamkeit.