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LizenzvereinbarungHinweis: Lesen Sie sorgsam die folgende rechtliche Vereinbarung (Vereinbarung) für die Lizenz der spezifizierten Software (Software) der IST GmbH Dresden (IST). Durch Installieren oder Benutzen der Software stimmen Sie (entweder als Einzelperson oder einzelne Einheit) zu, an diese Vereinbarung gebunden zu sein und an ihr teilzuhaben. Wenn Sie nicht allen Punkten der Vereinbarung zustimmen, installieren oder benutzen Sie die Software nicht. (Gegebenenfalls können Sie das Produkt gegen vollständige Rückerstattung des Kaufpreises zum Kaufort zurücksenden.) 1. Lizenz
In Abhängigkeit von der Bezahlung der entsprechenden Lizenzgebühren und abhängig von den Bedingungen dieser Vereinbarung garantiert Ihnen die IST hierbei ein nicht exklusives, nicht übertragbares Recht, eine Kopie der spezifizierten Version der Software und der zugehörigen Dokumentation (Dokumentation) zu nutzen. Sie dürfen eine Kopie der Software auf einen Computer, einer Workstation oder einem anderen elektronischen Gerät (im folgenden Arbeitsplatz), für das die Software entworfen wurde, installieren. Wenn die Software als eine Suite oder ein Paket mit mehr als einem spezifizierten Softwareprodukt lizenziert ist, wird diese Lizenz auf die spezifizierten Softwareprodukte angewandt, abhängig von etwaigen Einschränkungen und Nutzungsbedingungen, die in der entsprechenden Kaufvereinbarung festgelegt wurden und die für diese Softwareprodukte individuell gültig sind.
2. Laufzeit der LizenzvereinbarungDiese Vereinbarung ist für eine unbegrenzte Dauer wirksam, es sei denn, dass eine der folgenden Bedingungen die Vereinbarung vorzeitig beendet. Diese Vereinbarung wird automatisch beendet, falls Sie irgendeine der Beschränkungen oder andere Anforderungen nicht einhalten, die hier beschrieben sind. Nach jeglicher Beendigung oder nach Ablauf dieser Vereinbarung müssen Sie alle Kopien der Software und der Dokumentation vernichten. Sie können diese Vereinbarung zu jedem beliebigen Zeitpunkt durch Vernichten aller Kopien und der Dokumentation beenden. 3. UpdatesSie sind berechtigt, Überarbeitungen (Revisions) und Upgrades (Wartungsreleases) zur Software herunterzuladen, wenn die IST sie über ihre Internetseite oder über andere Online-Dienste veröffentlicht. Nach unserem Ermessen können wir Upgrade-Gebühren für neue Releases verlangen, die signifikante Verbesserungen enthalten. 4. RechteDie Software ist geschützt durch deutsche Copyright-Gesetze und internationale Vertragsbestimmungen. Die IST und ihre Zulieferer besitzen und behalten sich alle Rechte, Titel und Interessen in und zur Software vor, einschließlich aller Copyrights, Patente, Geschäftsgeheimnisrechte, Warenzeichen und geistigen Eigentumsrechte daran. Diese Lizenz bzw. das Installieren oder Benutzen der Software überträgt an Sie keinen Rechtsanspruch auf das geistige Eigentum in der Software, und Sie erwerben keine Rechte an der Software, bis aud die, die ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgeschrieben sind. Alle Kopien der Software und der Dokumentation, die angefertigt wurden, müssen dieselben Eigentümerinformationen enthalten wie die, welche auf und in der Software und der Dokumentation erscheinen. 5. EinschränkungenSie dürfen die Software nicht vermieten, verleasen, verleihen oder weiterverkaufen. Sie dürfen nicht zulassen, dass Dritte Nutzen von der Benutzung oder Funktionalität der Software durch Timesharing, ein Dienstleistungsbüro oder andere Vereinbarungen haben, außer in dem Umfang, in dem solch eine Nutzung in der entsprechenden Kaufvereinbarung der Software festgelegt ist. Sie dürfen keines der Rechte, die Ihnen in dieser Vereinbarung zugesichert wurden, übertragen. Sie dürfen kein Reverse Engineering der Software durchführen, die Software nicht decompilieren oder disassemblieren, es sei denn, diese Restriktion ist durch ein entsprechendes Gesetz ausdrücklich verboten. Sie dürfen die Software, sowohl die Software im Ganzen als auch Teile davon, nicht modifizieren oder davon ableitende Arbeiten erzeugen, die auf ihr beruhen. Sie dürfen die Software oder die Dokumentation nicht kopieren, ausgenommen dies ist, wie im Abschnitt 1 oben beschrieben, ausdrücklich erlaubt. Sie dürfen weder Eigentumsinformationen noch Label von der Software entfernen. Alle Rechte, die hier nicht ausdrücklich festgelegt sind, sind der IST vorbehalten. Die IST behält sich das Recht vor, regelmäßig nach vorheriger Benachrichtigung Prüfungen durchzuführen, um die Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung zu prüfen. 6. Gewährleistung und Haftungsausschluss
7. HaftungsbeschränkungUnter keinen Umständen und unter keiner Rechtsauffassung, ob bei unerlaubter Handlung, Vertrag oder in einem anderen Fall, haften die IST oder ihre Zulieferer Ihnen oder einer anderen Person für indirekte, spezielle, zufällige Schäden oder Folgeschäden jeglicher Art, einschließlich, aber uneingeschränkt für den Verlust des Goodwill, für Arbeitsausfall, für Computerfehler oder -fehlfunktion und für die Zerstörung jeglicher anderer Art oder Verluste. In keinem Fall wird die IST für irgendwelche Schäden über dem Wert des Listenpreises für eine Softwarelizenz haften, selbst, wenn die IST auf die Möglichkeit solcher Zerstörungen hingewiesen worden sein sollte. Diese Haftungsbeschränkung ist nicht wirksam für die Haftung bei Tod oder Körperverletzung in dem Umfang, wie die jeweils gültigen Gesetze eine solche Einschränkung verbieten. Weiterhin erlauben einige Staaten und Gerichtsbarkeiten nicht den Ausschluss oder die Beschränkung von Schadensersatz bei beiläufig entstandenen Schäden oder Folgeschäden, dann ist diese Einschränkung für Sie nicht wirksam. Die vorangehenden Bestimmungen sind im größtmöglichen, durch anwendbares Recht gestaltetem Umfang durchsetzbar. 8. High Risk Activities
Die Software ist nicht fehlertolerant und ist nicht entworfen oder vorgesehen für die Benutzung in Umgebungen mit erhöhtem Risiko, die eine fehlersichere Funktion erfordern. Dies gilt insbesondere für die Verwendung im Betrieb von Kernkraftwerken, in der Flugzeugnavigation oder -kommunikation, in der Flugverkehrskontrolle, im Betrieb von Waffensystemen, direkt lebenserhaltenden Maschinen oder jeglichen anderen Anwendungen, in welcher Softwarefehler direkt zu Tod oder Körperverletzung oder schweren Sachschäden führen können (als Kollektivbegriff: High Risk Activities). 9. SonstigesDieser Vereinbarung liegen ausschließlich die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zugrunde. Die Anwendung der Konvention der Vereinten Nationen zu Verträgen für den internationalen Warenverkauf ist ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Vereinbarung schreibt zusammen mit der entsprechenden Kaufvereinbarung alle Rechte für den Benutzer der Software fest und ist die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien. Diese Vereinbarungen löst alle anderen Absprachen bezüglich der Software und der Dokumentation ab. Diese Vereinbarung darf nicht geändert werden, ausgenommen durch einen schriftlichen Nachtrag, der durch einen ausreichend autorisierten Vertreter der IST ausgestellt wurde. Keine Bestimmung hiervon wird als verzichtbar erachtet, es sei denn, solch ein Verzicht erfolgt schriftlich und wurde von der IST oder von einem ausreichend autorisierten Vertreter der IST unterzeichnet. Falls irgendeine Bestimmung der Vereinbarung ungültig sein sollte, behält der Rest der Vereinbarung weiterhin volle Gültigkeit und Wirksamkeit. |
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